Preise:


Ab 30,- Euro / Std. oder Pauschale
Der Stundensatz wird berechnet nach dem üblicherweise von Ihnen bezahlten Stundenlohn für die Tätigkeit, multipliziert mit dem Faktor 1,5 und orientiert sich an Art und Umfang der Tätigkeit. Derzeit bin ich noch umsatzsteuerbefreit.

Bitte beachten Sie:
Der Bruttolohn angestellt muss mindestens mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden, um den Stundensatz für eine selbstständige Tätigkeit zu berechnen. Das bedeutet, dass 30 € Stundensatz nicht mehr wie 20 € Stundenlohn entsprechen.

Begründung für die Berechnung:
B
ei angestellter Tätigkeit muss noch der Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, bezahlter Urlaub und Feiertage, Krankheitsrisiko sowie ggf. Lohnsonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld und weitere soziale Leistungen wie Fahrtkostenzuschuss und betriebliche Altersversorgung dazu gerechnet werden. Dies alles entfällt bei selbstständiger Mitarbeit.